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Beglaubigte Urkunden-Übersetzungen

Ämter, Gerichte, Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen verlangen oftmals bestätigte Übersetzungen von Dokumenten (meist als „beglaubigte Übersetzungen“ bezeichnet). Zum Beispiel müssen bei Ein- oder Auswanderung, Beginn eines Auslandsstudiums, der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, internationalen Eheschließungen und Scheidungen, Geburten oder Sterbefällen entsprechende Urkunden und andere Dokumente vorgelegt werden. Sind diese Dokumente im Ausland ausgestellt worden, verlangen die deutschen Behörden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments ins Deutsche.

Diese amtlich anerkannten Übersetzungen dürfen nur von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht dazu ermächtigt oder beeidigt worden sind. Ich bin vom Landgericht Berlin dazu ermächtigt worden. Meine Urkunden-Übersetzungen werden damit im gesamten Bundesgebiet amtlich anerkannt.


Beispieldokumente:

Ablauf:

  1. Sie senden mir per E-Mail einen Scan oder ein gutes Foto des zu übersetzenden Dokumentes (ggfls. samt Rückseiten). Eine Vorlage der Originaldokumente ist für die Erstellung von beglaubigten Übersetzungen nicht notwendig.
  2. Ich erstelle einen Kostenvoranschlag und nenne Ihnen den möglichen Liefertermin (meist innerhalb von 1-4 Tagen). Sind Sie damit einverstanden, beauftragen Sie mich und es kommt ein Vertrag zustande.
  3. Übersetzung und Originaltext werden ausgedruckt und untrennbar miteinander verbunden. Die Beglaubigung erfolgt durch Bestätigungsformel, Datum, Unterschrift und Stempel.
  4. Die Lieferung erfolgt per Post (innerhalb Deutschlands kostenlos, Einschreiben und Eilzustellung gegen Aufpreis, keine Haftung oder Sendungsverfolgung bei einfachem Versand). Sie können die beglaubigte Übersetzung aber auch persönlich abholen.
  5. Bei einer Adresse in Deutschland genügt eine Zahlung nach Zusendung der Übersetzung per Überweisung, andernfalls bitte ich um Vorkasse. Im Fall einer persönlichen Abholung der Übersetzung ist auch eine Barzahlung möglich.