Beglaubigte Urkunden-Übersetzungen
Ämter, Gerichte, Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen verlangen oftmals bestätigte Übersetzungen von Dokumenten (meist als „beglaubigte Übersetzungen“ bezeichnet). Zum Beispiel müssen bei Ein- oder Auswanderung, Beginn eines Auslandsstudiums, der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, internationalen Eheschließungen und Scheidungen, Geburten oder Sterbefällen entsprechende Urkunden und andere Dokumente vorgelegt werden. Sind diese Dokumente im Ausland ausgestellt worden, verlangen die deutschen Behörden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments ins Deutsche.
Diese amtlich anerkannten Übersetzungen dürfen nur von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht dazu ermächtigt oder beeidigt worden sind. Ich bin vom Landgericht Berlin dazu ermächtigt worden. Meine Urkunden-Übersetzungen werden damit im gesamten Bundesgebiet amtlich anerkannt.
Beispieldokumente:
- Dokumente für die Einschreibung an einer Universität: Zeugnisse, Zertifikate usw.
- Personenstandsurkunden: Geburts-, Heiratsurkunden usw.
- juristische Dokumente: Verträge, Urteile, Testamente usw.
- geschäftliche Dokumente: Handelsregisterauszüge, Vollmachten usw.
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Zoll- und Beförderungsdokumente: Fahrzeugscheine, Versicherungsnachweise usw.
Ablauf:
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Sie senden mir per E-Mail einen Scan oder ein gutes Foto des zu übersetzenden Dokuments. Eine Vorlage der Originaldokumente ist nicht notwendig. |
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Die Beglaubigung erfolgt durch Bestätigungsformel, Unterschrift und Stempel. |
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Die Lieferung erfolgt per Post (innerhalb Deutschlands kostenlos). Sie können die beglaubigte Übersetzung aber auch persönlich abholen. |
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